Diese Meldung wurde am 25.04.2024 via api erstellt.
Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Vielen Dank für Ihre Meldung.
Das versetzte Parken welches die Befahrbarkeit wesentlich einschränkt, ist bereits von Seiten der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten.
Ferner legt die StVO fest, dass Beschilderung, die bestehende Regeln lediglich wiederholen bzw. deutlicher machen.
Daher werden wir den kommunalen Ordnungsdienst auf diese Parksituation aufmerksam machen, diesen Bereich zunächst verstärkt zu kontrollieren.
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Verkehrsangelegenheiten" weitergeleitet.
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Bürgerschaftsbeteiligung" weitergeleitet.