Häufige Fragen

Damit ein Vorschlag grundsätzlich umsetzbar ist, muss er im Zuständigkeitsbereich der Stadt liegen. So können zum Beispiel Ideen zu privaten Flächen oder Einrichtungen nicht in die Haushaltsplanungen aufgenommen werden.

Die Umsetzungskosten für Ihre Idee beziehungsweise die Einsparkosten bei Ihrem Sparvorschlag müssen mindestens 20.000 Euro erreichen. Dieser Betrag muss sich unmittelbar im kommenden Haushaltsjahr niederschlagen.

Ihr Vorschlag muss konkret sein und sich auf ein bestimmtes Vorhaben beziehen. Wenn Sie zu allgemein formulieren („Mehr Spielplätze“ oder „Bei Bauvorhaben sparen“), kann Ihr Vorschlag nicht zugelassen werden. Bitte begründen Sie Ihren Vorschlag zudem sachlich.

Prüfen Sie, ob Ihre Idee dem Allgemeinwohl dient. Vorschläge, die ein rein privates Interesse fördern, werden nicht zugelassen.

Doppelte Ideen sowie Vorschläge, die bereits in den vergangenen zwei Jahren in der Haushaltsbeteiligung eingebracht wurden, sind nicht gültig.

Mängel und Schäden, die ein kurzfristiges Handeln erfordern (etwa defekte Straßenlaternen, volle Mülleimer oder Schlaglöcher), sowie allgemeine Ärgernisse sind hier nicht richtig aufgehoben. Beiträge solcher Art geben Sie bitte in den Mängelmelder ein.