Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Monheim am Rhein ist bemüht, diese Internetseite im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Beteiligungsplattformen mitplanen.monheim.de und maengelmelder.monheim.de der Stadt Monheim am Rhein.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Beteiligungsplattformen sind mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Die PDF-Dokumente, die auf mitplanen.monheim.de verlinkt sind, sind aktuell nicht barrierefrei.
  • Die Kartenanwendungen sind mit Screenreader-Anwendungen nur eingeschränkt nutzbar.
  • Fotos haben keinen Alternativtext.

Die wer|denkt|was GmbH (als technische Dienstleisterin) und die Stadt Monheim am Rhein sind sehr bemüht, den barrierefreien Zugang zu diesem Angebot stetig zu erweitern und zu optimieren. Vorgesehen ist die Überarbeitung der Kartenanwendungen, um eine barrierearme Nutzung auch mit Screenreader-Anwendungen zu ermöglichen. Geplant ist zudem, zukünftig auch Fotos mit Alternativtexten zu versehen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. September 2020 erstellt.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde durch eine nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführte Selbstbewertung erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 17. Dezember 2020 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben weitere Barrieren bei der Nutzung von mitplanen.monheim.de oder maengelmelder.monheim.de entdeckt und möchten darauf hinweisen oder weitere Informationen rund um das Thema Barrierefreiheit erhalten? Hierfür können Sie gerne das untenstehende Formular verwenden. Sie können uns darüber hinaus auch eine E-Mail an beteiligung@monheim.de senden, hier nehmen wir Ihre Anregungen zur Barrierefreiheit dieser Internetseite ebenfalls entgegen.

Durchsetzungsverfahren

Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW §10d eine Lösung herbeizuführen.

Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: kontakt@lbbp.nrw.de oder über das Kontaktformular der Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen

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