Diese Meldung wurde am 01.05.2025 via api erstellt.
Radverkehr am 05.05.2025 um 14:03 Uhr:
Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Nach aktueller Einschätzung bestehen keine Bedenken gegen das Parken von Fahrzeugen am Fahrbahnrand, sofern dadurch keine privaten Stellflächen blockiert oder deren Nutzung eingeschränkt wird.
Auch unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit sehe ich keine unmittelbaren Gefahren durch parkende Fahrzeuge am Fahrbahnrand – insbesondere nicht vor dem Hintergrund der bestehenden Beschilderung als Tempo-30-Zone. Vielmehr kann die Einengung des Fahrbahnquerschnitts durch parkende Fahrzeuge dazu beitragen, die gefahrenen Geschwindigkeiten wirksam zu reduzieren und somit die Sicherheit, insbesondere für Kinder, zu erhöhen.
Wir werden uns die örtliche Situation dennoch gerne im Rahmen einer Vor-Ort-Besichtigung ansehen, um zu prüfen, inwieweit die Sichtverhältnisse bei einspuriger Verkehrsführung ausreichend sind und ob die vorhandene Ausweichfläche im Bereich der Zufahrt zum Sportplatz zweckmäßig ist.
Bürgerschaftsbeteiligung am 02.05.2025 um 10:15 Uhr:
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SG am 01.05.2025 um 12:33 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Bürgerschaftsbeteiligung" weitergeleitet.