Diese Meldung wurde am 27.06.2024 via iOS erstellt.
Verkehrsangelegenheiten am 27.06.2024 um 16:22 Uhr:
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Von der Kirchstraße kommend ist die Fahrradstraße nicht mit Zusatzschildern für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben.
Die Befahrung bzw. Einfahrt in eine Fahrradstraße ist nach Straßenverkehrsordnung ohne ergänzende Zusätze, wie es an der Lottenstraße Ecke Kirchstraße der Fall ist, nicht für Kraftfahrzeuge zugelassen.
Desweiteren schließt die Straßenverkehrsordnung doppelte Beschilderung zur Vermeidung des Schilderwaldes aus.
Die zusätzliche Beschilderung des Einfahrtsverbots an dieser Stelle durch Verkehrszeichen 267 StVO (Verbot der Einfahrt) ist daher weder erforderlich, noch zulässig.
Von der Meisburgstraße kommend ist die Fahrradstraße hingegen über Zusatzzeichen für die Befahrung durch Ein- und mehrspurige Kraftfahrzeuge freigegeben.
An dieser Stelle gibt die auf Kopf stehende Einbahnstraßenbeschilderung die einzig zugelassene Fahrtrichtung vor.
Es darf daher von der Meisburgstraße mit Kraftfahrzeugen in die Lottenstraße eingefahren, allerdings nur nach rechts abgebogen werden.
Bürgerschaftsbeteiligung am 27.06.2024 um 14:04 Uhr:
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Unregistrierter Nutzer am 27.06.2024 um 13:07 Uhr:
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