Diese Meldung wurde am 29.02.2024 via api erstellt.
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Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei Betrachtung der von Ihnen beschriebenen Situation komme ich zu einer anderen Einschätzung. Der angesprochene Abschnitt ist circa 80 Meter lang und enthält fast mittig auf beiden Seiten eine Einfahrt, welche die Möglichkeit bietet, bei Gegenverkehr auszuweichen. Grundsätzlich ist derjenige in der Pflicht den Verkehr zu achten, der die Hindernisse auf seiner Fahrbahnseite hat. Von der Wasserachse aus, ist der Einmündungsbereich Richtung Kreisverkehr groß genug um sich einen Überblick auf die vollen 80 Meter zu verschaffen, sodass man die richtige Entscheidung trifft. Aus den genannten Gründen wird von Seiten der Verkehrsbehörde kein Handlungsbedarf gesehen.
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