Diese Meldung wurde am 07.01.2024 via api erstellt.
Die Meldung Nr. 1415831 wurde als Duplikat dieser Meldung abgelehnt
Ihr Anliegen wurde geprüft, konnte jedoch nicht gelöst werden.
Sehr geehrte Melderin, sehr geehrter Melder,
für die Reinigung der Gehwege und Straße sind die Grundstückseigentümer zuständig und nicht die Stadt Monheim am Rhein.
Mit freundlichen Grüßen
Team Abfall und Sauberkeit
Es wurde mit der Bearbeitung begonnen.
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Abfall und Sauberkeit" weitergeleitet.
Vielen Dank für Ihre Meldung. Gerne geben wir Ihren Hinweis in Bezug auf Glassplitter und Abfall zur Prüfung an die zuständige Abteilung weiter. Da sich die von Ihnen gemeldete Fläche teilweise im Besitz der LEG befindet, können die Städtischen Betriebe unter Umständen nicht tätig werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die LEG unter 0211 740 740-0.
In Bezug auf die Stadträder besteht tatsächlich ein System, das in diesen Fällen greift. Wird ein Stadtrad außerhalb der Station zurückgelassen, wird eine Servicegebühr in Rechnung gestellt. Gibt es immer wieder Verstöße gegen die Spielregeln zur Ausleihe der Stadträder, wird der entsprechende Monheim-Pass gesperrt. Die Bahnen der Stadt Monheim am Rhein betreiben das Bikesharing-System und stehen daher als zentrale Anlaufstelle für die Stadträder zur Verfügung. Bei Hinweisen und Beschwerden wenden Sie sich daher bitte direkt an die Stadtrad-Hotline unter der Rufnummer +49 800 40789-11.
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Bürgerschaftsbeteiligung" weitergeleitet.