Diese Meldung wurde am 21.12.2023 via api erstellt.
Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung haben Fußgänger immer gegenüber abbiegenden Fahrzeugverkehren Vorrang.
Dementsprechend ist ein Abbiegevorgang bereits über die Straßenverkehrsordnung geregelt und kann nicht mit einem besonderen Schild ausgewiesen werden.
Die Beleuchtung wird nochmals überprüft und bei Bedarf nachgebessert.
Es wurde mit der Bearbeitung begonnen.
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Verkehrsangelegenheiten" weitergeleitet.
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Bürgerschaftsbeteiligung" weitergeleitet.