Beschreibung der Meldung

Diese Meldung wurde am 25.08.2023 via android erstellt.

Lt. schriftlicher Auskunft der Stadt Monheim handelt es sich hier um eine ökologische Ausgleichsfläche. Gleichzeitig ist diese als Hundeauslauffläche/Freilauf im Flyer zur Hundesteuer erklärt. Es gibt natürlicherweise kaum einen Hund, der sich nur auf den Trampelpfaden bewegt und viele Hundehalter, die den Hundekot nicht aufnehmen. Wie passt die ökologische Ausgleichsfläche mit dem Hundefreilauf zusammen????

Meldungsposition
Details
Kategorie
Sicherheit und Ordnung
Zuständig
Grünflächen
Geokoordinaten
51,1253 - 6,8977
Bei Eingabe gesuchte Adresse
keine
(autom. ermittelt: KGV Knipprather Busch 1969 e.V., Holzweg 151, 40789 Monheim am Rhein, Germany
Status
Ungelöst Abgeschlossen
Angehängte Dateien
Keine Anhänge vorhanden.
Bearbeitungshistorie

Grünflächen am 10.01.2024 um 07:07 Uhr:

Aufgrund eines Fehlers im letzten Kommentar, eine Richtigstellung und Erweiterung:

Die Ausgleichsfläche Loheck als hochwertiger Biotopkomplex hat immer auch die Freizeit- und Erholungsnutzung der umliegenden Anwohnenden berücksichtig. Dabei sollen sowohl die aus der Sicht des Naturschutzes notwendigen Ziele der Biotopvernetzung (Tierfluchtweg bei Hochwasserereignissen etc.) als auch durch die Herrichtung eines vorgegebenen Weges, „Wilde“ Wege vermieden und eine Vereinbarung von Naturschutz und Freizeit- und Erholungsfunktion herbeigeführt werden.
Hundebesitzer sind wie überall im Stadtgebiet verpflichtet, den Kot des eigenen Tieres zu entfernen. Entsprechende Vorrichtungen dazu (Kotbeutelspender und Abfallbehälter) werden durch die Stadt Monheim am Rhein im Umfeld bereitgehalten. Des Weiteren müssen Hundehalter, wenn sie ihre Hunde frei laufen lassen, diese ständig abrufbar und damit unter ihrer Kontrolle haben. Eine umfassende Überwachung der Fläche ist nicht möglich.


Ungelöst Abgeschlossen

Grünflächen am 05.10.2023 um 06:45 Uhr:

Ihr Anliegen wurde geprüft, konnte jedoch nicht gelöst werden.
Die Ausgleichsfläche Steinacker als hochwertiger Biotopkomplex hat immer auch die Freizeit- und Erholungsnutzung der umliegenden Anwohnenden berücksichtig. Dabei sollen sowohl die aus der Sicht des Naturschutzes notwendigen Ziele der Biotopvernetzung (Tierfluchtweg bei Hochwasserereignissen etc.) als auch durch die Herrichtung eines vorgegebenen Weges, „Wilde“ Wege vermieden und eine Vereinbarung von Naturschutz und Freizeit- und Erholungsfunktion herbeigeführt werden.
Hundenutzer sind wie überall im Stadtgebiet verpflichtet, den Kot des eigenen Tieres zu entfernen. Entsprechende Vorrichtungen dazu (Kotbeutelspender und Abfallbehälter) werden durch die Stadt Monheim am Rhein im Umfeld bereitgehalten. Eine umfassende Überwachung der Fläche ist nicht möglich.


Ungeprüft

Bürgerschaftsbeteiligung am 28.08.2023 um 11:52 Uhr:

Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Sicherheit und Ordnung" weitergeleitet.


Warten auf Freigabe

Unregistrierter Nutzer am 25.08.2023 um 19:01 Uhr:

Die Meldung wurde zur Freigabe an "Bürgerschaftsbeteiligung" weitergeleitet.